Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 2-06 S 3/12, 2/06 S 3/12, 2-6 S 3/12, 2/6 S 3/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Fliegender Gerichtsstand in Filesharing-Verfahren doch anwendbar
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 32 ZPO, § 97 UrhG
Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
- Kanzlei Prof. Schweizer
"Fliegender Gerichtsstand" bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing
- kanzlei.biz
Anwendbarkeit des "fliegenden Gerichtsstands' bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fliegender Gerichtsstand bei Filesharing-Abmahnungen
- internet-law.de (Kurzinformation)
In Frankfurt fliegt der Gerichtsstand wieder
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Grundsatz des fliegenden Gerichtsstands gilt auch bei Urheberrechtsverletzungen per Filesharing
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch bei P2P-Urheberrechtsverletzungen gilt fliegender Gerichtsstand
- netzrecht.org (Kurzinformation)
LG Frankfurt a.M. bejaht fliegenden Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen
- angster.net (Kurzinformation)
LG Frankfurt bestätigt fliegenden Gerichtsstand
- loebisch.com (Kurzinformation)
Filesharing: Fliegender Gerichtsstand
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Filesharing: Klagen in Tauschbörsenfällen können an jedem Ort erhoben werden - Entstehende Nachteile seitens der Beklagten sind hinzunehmen
Besprechungen u.ä.
- blogspot.de (Entscheidungsanmerkung)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 12.12.2011 - 31 C 2528/11
- AG Frankfurt/Main, 13.02.2012 - 31 C 2528/11
- LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 2-06 S 3/12, 2/06 S 3/12, 2-6 S 3/12, 2/6 S 3/12
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 457
- MMR 2012, 764
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Frankfurt/Main, 13.02.2012 - 31 C 2528/11
Zum fliegenden Gerichtsstand bei Filesharing-Klagen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 6 S 3/12
Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13.02.2012 (Az.: 31 C 2528/11 (17)) wird abgeändert: Der Berufungsbeklagte wird verurteilt, an die Berufungsklägerin EUR 801, 80 zzgl.unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Frankfurt/Main vom 13.02.2012 (Az.: 31 C 2528/11 (17)) den Berufungsbeklagten zu verurteilen, an die Berufungsklägerin EUR 801, 80 EUR zzgl.
- BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10
BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 6 S 3/12
c) Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur internationalen Zuständigkeit für Klagen gegen Internetveröffentlichungen (GRUR 2011, 558) rechtfertigt keine andere Bewertung. - BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 6 S 3/12
So war schon bei Pressedelikten im Vor-Internet-Zeitalter ein Gerichtsstand im Sinne von § 32 ZPO an jedem Ort begründet, an dem eine Zeitung zu kaufen war (BGH NJW 1977, 1590 - Profil; BGHZ 131, 335; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 491), ohne dass hieran - soweit ersichtlich - grundlegende Kritik geübt wurde.
- OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei …
Nach ganz herrschender Meinung ist dagegen auch bei Internetdelikten nur dort der Erfolgsort im Sinne des § 32 ZPO gegeben, wo der beanstandete Internetauftritt gemäß der zielgerichteten Bestimmung abrufbar ist (…BGH, NJW 2006, S. 2630 ff.; BGHZ 184, 313;… NJW 2011, S. 2059 ff. - jeweils für die internationale Zuständigkeit;… OLGR Rostock 2009, S. 663 ff.; LG Frankfurt, MMR 2012, S. 764 f., speziell für das Einstellen urheberrechtlich geschützter Werke in ein Filesharing-System;… Zöller-Vollkommer, a. a. O., § 32 Rn. 17;… Wandtke-Bullinger, a. a. O., § 105 Rn. 16; vgl. auch die Darstellung und die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Junker, jurisPR-ITR 14/2007 Anm. 4). - OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen
Der Senat verkennt nicht, dass im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit nach - jedenfalls derzeit noch - herrschender Meinung bei Urheberrechtsverletzungen - soweit sich die Klage nicht gegen natürliche Personen richtet (§ 104a UrhG) - im Internet von einem "fliegenden Gerichtsstand" gem. § 32 ZPO ausgegangen wird, weil die Abrufbarkeit an jedem Ort als zuständigkeitsbegründend angesehen wird (LG Frankfurt NJOZ 2012, 2124; LG Hamburg BeckRS 2015, 18942; EuGH GRUR 2015, 296; OLG München, GRUR-RR 2013, 388;… vgl. a. Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, 5. Aufl. 2019, UrhG § 104a Rn. 1-5; einschränkend für andere Rechtsverletzungen im Internet LG Köln BeckRS 2019, 7732;… Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer/Tolkmitt, UWG, 4. Aufl. 2016, § 14 UWG, Rn 75 ff.). - LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für im Internet begangene …
Soweit es vor Einführung des § 104 a UrhG in der Rechtsprechung eine Tendenz gab, den als zu ausufernd empfundenen "fliegenden Gerichtsstand der bestimmungsgemäßen Verbreitung" einzuschränken und zusätzlich einen gewissen Ortsbezug bzw. die bestimmungsgemäße Auswirkung des Verstoßes im betreffenden Gerichtsbezirk zu fordern (vgl. für das Wettbewerbsrecht BGH GRUR 2006, 513; OLG Bremen EWiR 2000, 651; zum Urheberrecht KG Berlin GRUR-RR 2002, 343; LG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 457 (Ls.) = NJOZ 2012, 2124; Danckwerts GRUR 2007, 104;… Zöller/Vollkommer § 32 Rn. 17 "Internetdelikt"; zum Meinungsstand: OLG München, B. v. 07.05.2009, Az.: 31 AR 232/09, BeckRS 2009, 12847), ist dies mit der gesetzgeberischen Entscheidung, einen Gerichtsstand an jedem Erfolgsort zu begründen, nicht in Einklang zu bringen. - AG Düsseldorf, 22.01.2014 - 57 C 7154/13
Der fliegende Gerichtsstand und die originelle Begründung
Nach tradierter Rechtsprechung ergibt sich aus § 32 ZPO bei Urheberrechtsverletzungen im Internet ein sogenannter fliegender Gerichtsstand, der daraus folgt, dass sämtliche Gerichte zuständig sein sollen, an deren Ort der als urheberrechtswidrig beanstandete Medieninhalt bestimmungsgemäß zugänglich war (so etwa LG Frankfurt NJOZ 2012, 2124 mwN). - AG Hamburg, 03.09.2013 - 23a C 311/13
Filesharing, fliegender Gerichtsstand
Eines solchen hinreichenden Bezuges bedarf es - unabhängig von den unter 1. erörterten Aspekten - auch bei Urheberrechtsverletzungen (…vergleiche etwa Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 - 25;… Urt. v. 13.02.2012, Az. 31 C 2528/11; Beschl. vom 19.07.2013, Az. 30 C 1042/13; aber auch LG Frankfurt am Main, Ur. v. 18.07.2012, Az. 2-06 S 3/12; LG Mosbach, KR 2007, 486; LG München I…, Urt. vom 21.08.2007, Az. 33 O 3699/07;… ebenso auch Vollkommer in Zöller, 29. Auflage 2012, 8 32 Rn. 17 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Auskunftspflicht des Internet-Providers: Anspruch des Rechteinhabers auf vorsorgliche Datenspeicherung
- webshoprecht.de
Keine Verpflichtung zur längeren Speicherung der Verkehrsdaten durch Internet-Provider auf Zuruf
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Internet-Providers zur Aufrechterhaltung der Speicherung von Verkehrsdaten
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 101 Abs. 9 s. 4 UrhG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 101 Abs. 9
Verpflichtung des Internet-Providers zur Aufrechterhaltung der Speicherung von Verkehrsdaten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 22.08.2011 - 21 O 13977/11
- OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 336
- MMR 2012, 764
- K&R 2012, 223
- ZUM 2012, 592
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 02.11.2010 - 4 W 119/10
§ 101 UrhG - Keine Speicherung auf Zuruf
Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11
Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch, nicht jedoch einen Anspruch auf eine den Anspruch erst ermöglichende Sicherung (OLG Frankfurt/Main MMR 2010, 62 [63]; MMR 2010, 109; OLG Hamm MMR 2011, 193 [194]).Ein Löschungsverbot in Bezug auf die in Rede stehenden Verkehrsdaten zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz mit den betreffenden grundrechtsrelevanten Einschränkungen nicht vorgesehen (OLG Hamm MMR 2011, 193 [194]).
Ebenso wenig folgt aus einem etwa zwischen den Parteien bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnis aus § 101 Abs. 2 UrhG eine Sicherungsverpflichtung der Antragsgegnerin in Bezug auf erst zukünftige Rechtsverletzungen, schon weil ein mutmaßlicher Rechtsverletzer noch nicht konkretisiert ist und eine Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen insofern noch nicht möglich ist (OLG Hamm MMR 2011, 193 [194]).
- OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09
Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw. …
Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11
Aus dem vom OLG Hamburg entschiedenen Fall (vgl. MMR 2010, 338), auf den sich die Antragstellerin berufen hat, folgt nichts anderes. - OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09
Auskunftsanspruch auf Zuruf
Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11
Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch, nicht jedoch einen Anspruch auf eine den Anspruch erst ermöglichende Sicherung (OLG Frankfurt/Main MMR 2010, 62 [63]; MMR 2010, 109; OLG Hamm MMR 2011, 193 [194]). - OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 11 W 41/09
Pflicht des Internet-Providers zur Speicherung von Verbindungsdaten auf Zuruf
Auszug aus OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11
Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch, nicht jedoch einen Anspruch auf eine den Anspruch erst ermöglichende Sicherung (OLG Frankfurt/Main MMR 2010, 62 [63]; MMR 2010, 109; OLG Hamm MMR 2011, 193 [194]).
- BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16
Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im …
In der Instanzrechtsprechung ist ein solcher Anspruch teilweise nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit behandelt worden (OLG Köln, GRUR-RR 2009, 9, 11; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379; OLG Hamm, MMR 2011, 193, 194; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 208) und teilweise ist über diese Ansprüche im Verfahren der einstweiligen Verfügung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung entschieden worden (OLG Hamburg, MMR 2010, 338; OLG Düsseldorf, MMR 2011, 546; für einen Anspruch auf Aufrechterhaltung von Verkehrsdaten für zukünftige Verletzungsfälle: OLG Frankfurt, MMR 2010, 62, 63; MMR 2010, 109; OLG München, MMR 2012, 764).Es braucht im Streitfall nicht entschieden werden, ob eine abstrakte Speicherpflicht im Hinblick auf drohende, aber noch nicht verübte Rechtsverletzungen besteht (ablehnend: OLG Hamm, MMR 2011, 193, 194; OLG Düsseldorf, MMR 2011, 546, 547; OLG München, MMR 2012, 764; LG München, MMR 2010, 111, 113 ff.).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 121/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 118/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 128/12
Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 126/12
Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 124/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 123/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 143/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 142/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).